ERBRECHT FÜR PRIVATPERSONEN
Ich berate und vertrete Sie gerne in erbrechtlichen Angelegenheiten. Viele familiäre Konflikte und Sorgen lassen sich durch eine sorgfältige und rechtzeitige Gestaltung vermeiden. Testamente, Patientenverfügungen und Vorsorgevollmachten sind dafür wichtige Bausteine und nicht erst im hohen Alter sinnvoll. Daher sollten Sie zeitgerecht Regelungen treffen und diese bei Veränderungen der Lebenssituation anpassen.Für die relevanten steuerlichen Fragen arbeite ich seit vielen Jahren eng mit den Steuerkanzleien
„Kühne & Sander“ sowie „Müller Ι Ciesla Ι Partner“ zusammen.
- Testament (u.a. Besonderheiten für minderjährige Kinder, Problemkinder, Patchwork-Familien, Versorgung des Ehepartners)
- Gesetzliche Erbfolge (ErbensteIlung, Ausschlagung, Haftung, Anfechtung, Recherche zur Feststellung der gesetzlichen Erbfolge)
- Pflichtteils- und Pflichtteilsergänzungsansprüche
- Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung
- Vollmachten