ERBRECHT FÜR UNTERNEHMER / UNTERNEHMENSNACHFOLGE
Ich betreue mittelständische Gesellschaften und selbständige Unternehmer bei der Übergabe von Vermögenswerten auf die nächste Generation durch lebzeitige sowie testamentarische Gestaltungen.In diesem Zusammenhang umfasst meine Beratungsleistung neben den erb- auch sämtliche gesellschaftsrechtlichen Aspekte.
Für die relevanten steuerlichen Fragen arbeite ich seit vielen Jahren eng mit den Steuerkanzleien
„Kühne & Sander“ sowie „Müller Ι Ciesla Ι Partner“ zusammen.
- Unternehmertestament (u.a. Abfindung weichender Erben, Testamentsvollstreckung, Nießbrauch)
- Vorweggenommene Erbfolge
- Abstimmung erbrechtlicher und gesellschaftsrechtlicher Regelungen
- Vollmachten
- Pflichtteilsverzichte, Eheverträge, Generalvollmachten in enger Zusammenarbeit mit Notaren